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Forum: TÜV, Recht und Versicherungen

Thema: Verkehrsrecht: Was darf die Polizei und was nicht? Bitte um gute Klauseln!
Nachricht Tiki1810 (35)

07.07.2011 22:43 Zitieren

Zitat:
07.07.2011 16:30 von Nachricht Coupe_V6

Mal zum Thema D&W und Privatgelände:

Die Polizei hat auf dem Gelände nichts, aber absolut gar nichts zu sagen! Der Parkplatz gehört D&W und ist somit privat. Der Aufforderung der grünen Blitzbirnen beispielsweise an einem Freitag bei D&W bezüglich gerade hinstellen hätte eigentlich niemand nachgehen müssen... wir haben uns auch nicht einschüchtern lassen und sind einfach so stehengeblieben!

Fakt ist, dass die sich viel zu viel rausnehmen in letzter Zeit, nicht zuletzt dieses \\"wir schmeißen einfach alle mit getunten Wagen in einen Topf und sagen, dass sie illegale Rennen fahren\\" ist eine Sauerei, gegen die man sich wehren MUSS!

Ich lasse mir zumindest nichts mehr gefallen, was nicht strikt festgelegt ist und einfach so aus Laune der Affen heraus entstanden ist... Bin immer höflich, wenn ich angehalten werde, doch meint einer seine Uniform ausnutzen zu müssen und mich grundlos anschnauzen zu müssen, werde ich auch lauter... es sind eben auch nur Menschen und keine Superhelden die nicht das Recht haben, andere OHNE Grund zurechtzuweisen und teils sogar niederzumachen...

 

Dem ist nichts hinzuzufügen !

 

Ich bin auch immer lieb zu denen, aber wenn die mir quer kommen und meinen mich für was zu beschuldigen, was ich nie getan habe oder einfach nur asi und doof rummaulen ohne grund, dann kann ich auch grantig werden. denke aber mal es gibt einige die genau so denken/handeln.

 

@ Disturbed. Sorry aber.... hast du\'n Schatten?! Dein Beitrag hättest du dir echt sparen können, da würde ich eher mal zitieren "soviel Scheiße hab ich lang nicht mehr gelesen", der trifft auf deinen Beitrag zu 99,9% zu.

 

 

Nun back to topic bitte.


Nachricht Nimmy82 (42)

04.07.2012 19:48 Zitieren

Zitat:
07.07.2011 21:44 von Nachricht PoloVR6Turbo (45)

Seit 1.3.2007 sind die Paragraphen 60 & 60a der StVO weggefallen und werden nach EG Recht verfahren FZV §10

 

Schade dass in deinem FZV §10 eine Mindesthöhe von 20 cm steht. (Absatz 7:  Das vordere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30 Grad gegen die Fahrtrichtung geneigt sein; der untere Rand darf nicht weniger als 200 mm über der Fahrbahn liegen und die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Vorderes und hinteres Kennzeichen müssen in einem Winkelbereich von je 30 Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.)


27.05.2013 15:24 Zitieren

Hi, 

 

nun ja ist so eine Sache, die haben vielleicht schon einiges erlebt und wer vielleicht mal bei einer Unfallstelle war, wo ein Raser ein Kinder zu Tode gefahren hat, der wird auf aufgemotze Autos anders reagieren. ICh will damit mit nicht überhebliches Verhalten entschuldigen, aber es gibt zu allem immer zwei Seiten. 

Eine Dienstaufsichtsbeschwerde, weil ihr angehalten wurdet ... ist vielleicht ein wenig zu hoch gegriffen. Klar kann und sollte man sich wehren, aber nur wenn es gerechtfertigt ist. 

 

Gruß


Nachricht RBZ (n.a.)

28.05.2013 12:18 Zitieren

Zitat:
27.05.2013 15:24 von Nachricht Dirkchenhirsch (35)

Hi, 

 

nun ja ist so eine Sache, die haben vielleicht schon einiges erlebt und wer vielleicht mal bei einer Unfallstelle war, wo ein Raser ein Kinder zu Tode gefahren hat, der wird auf aufgemotze Autos anders reagieren. ICh will damit mit nicht überhebliches Verhalten entschuldigen, aber es gibt zu allem immer zwei Seiten. 

Eine Dienstaufsichtsbeschwerde, weil ihr angehalten wurdet ... ist vielleicht ein wenig zu hoch gegriffen. Klar kann und sollte man sich wehren, aber nur wenn es gerechtfertigt ist. 

 

Gruß

 

Ähm, hast du gesehen wie ALT das Thema ist? :-)

In Fällen mit rechtlichen Konsequenzen zum Rechtsanwalt, bei allem Anderen Dingen muss man einfach drüber stehen.




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