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Forum: TÜV, Recht und Versicherungen

Thema: Bonrath Einarmwischer Mittelstellung
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19.09.2011 18:33:

moin hab einen neuen gebrauchten MK3 fiesta mit dem bekantten einarmwischer (kein eigenbau) dieser ist bereits 1998 vom vorbesitzer eingetragen worden mit "endstellung mittig" nun heist es ja seit einigen jahren das dies nicht mehr erlaubt ist und wird auch so nicht mehr einegtragen. nun ist die Eintragung aber schon ein paar Jahre älter.. aber ich werde trotzdem nicht mit mittelstellung fahren dürfen oder?


19.09.2011 18:33 Zitieren

bzw hat es da jemals eine echte gesetzesregelung für gegeben und wenn ja welche?


Nachricht Spoite (36)

20.09.2011 04:04 Zitieren

hm bei mein gutachten steht drin untrechten rechts muss er stehen ( wenn man im auto sitzt)


20.09.2011 09:47 Zitieren

Spoite damit bist du aber nicht der einzigste bei mir im gutachten steht es auch drinne...


Nachricht MarcusOCT (53)

20.09.2011 15:39 Zitieren

Hi, die Mittenstellung war schon immer verboten.

Lt. GA, nur rechts liegend, auch bei deinem fiesta.

 



Zuletzt editiert am 20.09.2011 15:40
Gruß Marcus www.opel-competition-team.de www.dasopelforum.de
20.09.2011 16:13 Zitieren

ja das steht in den NEUERN gutachten irgendwann ab 2000 zum zeitpunkt meiner eintragung eben noch nicht.. demnach müsste es ja eigentlich unter Bestandsschutz fallen..


Nachricht MarcusOCT (53)

21.09.2011 16:49 Zitieren

Hi,

nein es fällt nicht unter Bestandschutz, weil es diese Art der Ruhestellung NIE gab.

Eintragungen einer solcher Mittelstellung sind Schwarzeintragungen.

Das war auch schon in den späten 80ern so.

 


Gruß Marcus www.opel-competition-team.de www.dasopelforum.de


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