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Thema: Kinder mit Bobbycar vs. Punto/Audi
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Nachricht RBZ (n.a.)

07.06.2012 11:06:

Wir haben derzeit ein echt schwieriges Thema zuhause.

Im März entdeckten wir mehrere Dellen in der Beifahrertür des Puntos. Sie waren sehr weit unten und konnten daher eher nicht einem "Parkplatzschaden" zugeordnet werden. es war ziemlich ärgerlich und Aufwand sie zu entfernen.
2 Wochen nachdem uns die Dellen in der Beifahrertür aufgefallen sind, passierte folgendes:

Es war ein recht angenehmer, warmer Sonntag. Wir kamen mit dem Audi nach hause. Wie üblich steht der Punto bei uns unter dem großen Carport.
Ich schloss den Punto auf, weil ich darin etwas erledigen wollte, ging aber kurz hoch weil ich was holen wollte. Oben angekommen klingelte dann das Telefon (tolles timing). wärend ich telefonierte, war meine bessere Hälfte im Schlafzimmer und bekam mit, wie die beiden nachbarsjungen (ungefähr 3 u. 4) auf unseren Hof gerollt kamen und mit ihren Bobbycars um den Punto fuhren. eEk!?
Als meine bessere Hälfte runter rannte und sie von dem Wagen weg treiben wollte, sah er gerade, wie einer der Jungs beim Punto die Beifahrertür aufmachte und sich reinsetzte. eEk!?
Wir zu den Eltern, die wohlgemerkt im Haus am TV schauen waren, hin und denen die Situation erklärt. Viel mehr als ein schulterzucken bekamen wir nicht als Antwort.

später berichtete ein nachbar, dass er die Kinder schon öfter mal um den Punto unterm Carport gefahren seien. Daher sind wir uns mittlerweile recht sicher, dass die Kinder für die Dellen verantwortlich sind. (können es aber natürlich nicht nachweisen. Dellen sind aber auf Höhe der Bobbycars)

2 Wochen später, Samstag morgen wir liegen im bett. Das Schlafzimmer geht zum carport raus, da hörten wir wieder diese Bobbycars.
Da der Punto nicht da war, fuhren sie nun um den Audi rum. Als mein Freund runter ging, sah er wie einer der Jungen wie wild am Griff der Beifahrertür rum riss, weil er da wohl rein wollte. eEk!? eEk!?

Kann mir jmd. einen Rat geben, wie wir unsere Autos davor schützen können? Unser parkplatz ist frei zugänglich und alles Zureden der Eltern hat nichts genützt. sie lassen ihre Kinder nach wie vor unbeaufsichtigt auf der Straße fahren.
Der Punto ist nun gerade frisch lackiert und "dellenfrei".


07.06.2012 13:23 Zitieren

Ich hab selber nen kleinen wilden sohn ... ich würd den kindern die bobby cars weg nehmen und diese von den eltern abolen lassen . Denen dann die Rechnung zeigen was so ne Lackierung kostet bzw. währ ich shon längst zum Anwalt gegangen und mal ne Rechts auskunft geholt. Das mit den Beulen oder mit folge Lackschaden hätte ich nicht selber gezahlt sondern von den Eltern ich mein das ist ein ganz normlar Haftpflicht Schaden und eine Haftpflichversicherung hat doch an sich jeder.

Ich würde mal versuchen nur zur absicherung ein Video zu machen wie die Kinder da spielen. Oder halt zum Anwalt und gucken was Rechtens ist zu tun oder das er den Eltern mal einen Brief aufsetzt zum Thema Unterlassende Aufsichtspflicht oder ähnlches vieleicht mit einer Kopie oder angebot einer Fachwerkstatt was solche schäden kosten.... mal sehen ob dann immer noch ein schulter zucken kommt.

 

ich weiss ja nicht ob es euer grundstück ist oder angemietet aber ich würd unterhalb der Carports ein Zaun bauen erstens kommen die Kinder nicht mehr rein und der wagen ist noch mehr geschützt .... Gibt doch diese Panelzäune die gibts auch in 1m höhe ca. und vorne halt ein Tor damit Bauen.

 


Nachricht BadHirsch (38)

08.06.2012 01:30 Zitieren

@AudiQuattro .... Wenn du einen Carport zubaust ringsrum ...zählt das dann nicht wieder als Garage oder ähnliches? - Falls ja,bedarf das nämlich einer Genehmigung (Deutscher Rechtsstaat -.-)

 

Ich würd ein Video machen,zum Rechtsanwalt gehen und mit dem abklären ob die Eltern vllt ihre Aufsichtspflicht verletzen,indem sie ihre Kinder alleine draussen Spielen lassen. Immerhin hast du diese ja darauf hingewiesen,dass du Dellen am Auto hast etc.

 


Ein BadHirsch braucht keine Signatur! :-)
Nachricht RBZ (n.a.)

08.06.2012 09:14 Zitieren

Wie heißt es so schön?!
einem nackten Mann kannst du nicht in die Tasche greifen.
Eltern sind ALG II empfänger. Sehr wahrscheinlich ohne Haftpflicht und ob die Haftpflicht greifen würde, ist auch die Frage.
Man kommt sich in so einer ollen Situation echt hilflos vor.
Einzäunen geht nicht.
Videoüberwachung wäre vielleicht ein Schritt in die richtige Richtung, aber was bringt es, wenn man den ollen eltern eh nicht ans leder kann?!
Ans Jugendamt wenden?
Aber \\"Hilfe die Kinder gehen an mein Auto\\" geht denen sicherlich auch herzlich am .... vorbei.
Alles nicht so einfach. \\"Reingefallen\\"



Zuletzt editiert am 08.06.2012 09:15
08.06.2012 09:30 Zitieren

dan erde das auto und wenn die mit den fingern dran gehen bekommse ein gewischt .

 

ja also in dem fall kannst du echt nur zum Anwalt gehen und dir iwas schriftliches geben lassen das die kinder nicht aufs grunstück dürfen und falls doch rechtliche schritte eingeleitet werden ... oder du musst halt aufpassen und die kinder in der sache selber erziehen .

 

Also mit carport zubauen es soll ja nicht bis oben hin zu gemacht werden halt nur unten rum das die kinder nicht mit den bobbycars durch fahren können vll würde ja schon rund um Kanickeldraht helfen und im einfahrtsbereich nimmst du ne zwei dachlatten oben und unten nagelst das draht daran fest und machst schaniere dran und gut so müssten die kinder klettern und mit bobbycars kommen se nicht rein.


Nachricht RBZ (n.a.)

08.06.2012 09:45 Zitieren

Zitat:
08.06.2012 09:30 von Nachricht AudiQuattro84 (28)

dan erde das auto und wenn die mit den fingern dran gehen bekommse ein gewischt .

 

ja also in dem fall kannst du echt nur zum Anwalt gehen und dir iwas schriftliches geben lassen das die kinder nicht aufs grunstück dürfen und falls doch rechtliche schritte eingeleitet werden ... oder du musst halt aufpassen und die kinder in der sache selber erziehen .

 

Also mit carport zubauen es soll ja nicht bis oben hin zu gemacht werden halt nur unten rum das die kinder nicht mit den bobbycars durch fahren können vll würde ja schon rund um Kanickeldraht helfen und im einfahrtsbereich nimmst du ne zwei dachlatten oben und unten nagelst das draht daran fest und machst schaniere dran und gut so müssten die kinder klettern und mit bobbycars kommen se nicht rein.

Das ist bautechnisch leider wirklich nicht machbar. ganz im ernst und unser vermieter würde mir wahrscheinlich den Kopf abreißen. ich bin auch schon am überlegen, ob ich den wagen nicht leicht unter strom setze. ^^ nicht so, dass es schlimm weh tut oder gar verletzungen entstehen können, aber schon genug um die Kinder davon abzuhalten. (vielleicht dann sogar die Katze, die so gerne auf dem Dach schläft. :-/ )


08.06.2012 11:43 Zitieren

 bei Sowas ist auch der Vermieter in der pfilcht.. einfach mit dem sprechen.. ansosnsten ist es euer grundstück auch wenn es nur angemietet iszt.. den Eltern klar machen das die kinder da nix zu suchen haben und wenn es wieder vorkommen sollte mit klage drohen.. da ists egal ob Hartz4 oder nicht und wenn man zum Jugendamt geht dann nicht sagen wegen auto, sondern einfach nur unterlassene aufsichtspflicht.. das reicht vollkommen


10.06.2012 20:19 Zitieren

da Ich ja selbst 2 kinder habe , sprech ich da nen bissl aus erfahrung!

Zum Thema Carport verschließen , 1. zählt es bei weniger als 2M nicht als garage und 2. wer mit dem Vermieter spricht wird sicherlich verständniss bekommen dort eine Art Tor vorbauen zu dürfen!

Zum Thema Haftpflicht , sollte etwas passieren so würde ja rein Theoretisch das amt mit aufkommen da du ja auch über die Kranken versichert wirst und ich bin der meinung das selbst die eine gewisse haftpflicht mit abdecken!

Unterlassene aufsichtspflicht würd ich generell mal beim Jugendamt ansprechen , es ist in dem alter unmöglich zwei solcher knirpse alleine rum flitzen zu lassen.
Stellt euch nur mal vor sie werden angefahren dann zucken die Eltern nicht mehr mit den Schultern!

Mit dem Video vergesst nicht das Ihr theater wegen der Privatsphäre bekommen könnt!Schließlich muss ja laut § so und so jeder damit einverstanden sein!Sollte das nicht geklärt sein müsstet Ihr wahrscheinlich später noch zahlen!

Also entweder dem Vermieter die sache erklären und sagen das Ihr euch zur eigenen Sicherheit eine Durchgangssperre erbaut ODER halt tatsächlich mal über die Elektrische lösung nach denken!


http://scenecarswest.wordpress.com
Nachricht asconabalu (55)

11.06.2012 13:28 Zitieren

Moin, das mit dem elektrischen Zaun solltet ihr (leider) lassen.

Ein Kollege hat das vor seiner Garage um ein Beet angelegt, zum Schutz vor Hunden hat er einen kleinen Zaun darum gebaut - eben einen elektrischen Zaun, mit Warnschild usw., gerade mal 30 cm hoch. Leider kam ein Anwohner mit kleinem Kind kurz darauf vorbei, die Tochter hat nach den Blumen geschaut und griff versehentlich an den Zaun - Zisch - nix wildes, aber mein Kollege bekam eine Anzeige, eine Anklage wegen Körperverletzung und die Auflage, das sofort zu unterlassen und abzustellen ... und das, obwohl das Beet und der Zaun vermessungstechnisch auf seinem Grundstück waren.

Da aber ein freier Zugang von aussen besteht, durfte er da keinen Stromzaun bauen - somit ist die Idee leider nicht möglich.

Aber Fotos und kurze Filmdokumentationen sind durchaus erlaubt, wenn es nicht auf fremden Grundstücken ist, sondern im öffentlichen Verkehrsraum bzw. auf eurem Grundstück. Das ist dann erlaubtes Beweismaterial für die Versicherungen.

Allerdings gibt es ein Problem: die Kinder sind 3 und 4 Jahre, da haften die Eltern nicht wirklich, ausser für grobe Fahrlässigkeit. Liegt diese vor, wenn sie die Kids mit den Bobby-Cars draussen fahren lassen ??? Eher nicht, oder ?

Ich lege euch dringend nahe, einen Anwalt anzusprechen, was man tun kann und was nicht, und  zwar ganz schnell, bevor noch mehr Schäden an den Autos sind, bzw. bevor ihr was falsches macht, was evtl. noch mehr (finanziellen) Schaden bringt.

Ich glaube, das mit dem Jugendamt wäre bestimmt dann eine Lösung, die er auch vorschlagen wird, bin mir aber nicht sicher.

 


11.06.2012 14:49 Zitieren

Durch meine Arbneit beim objektschutz kann ich zum thema Kameras euch nur eines sagen.

öffentlicher Verkehrsraum darf von privaten Kameras NICHT eingesehen werden. wenn Kameras angebracht werden darf das sichtfeld maximal bis zur eigenen Grundstücksgrenze gehen. denn wenn es darüber geht kann man auch wieder angeklagt werden wegen verletzung von eigenen bildrecht. Auch muss ds mit der Kamera auf dem grundstück gekennzeichnet werden. Durch die kennzeichnung weiss jeder das dort Kameras angebracht sind und wenn er das grundstück betritt gibt er automatisch sein OK das er gefilmt werden darf und sein Recht am eigenen Bild abtritt. Öffen tlicher verkehrsraum darf NUR von Kameras der polizei etc überwacht werden. 


27.05.2013 15:00 Zitieren

Hallo,

ihr sagt also, das es den Eltern egal ist, was ihre Kinder machen, nun solange ihre keine Beweise habt, werden sie nciht tun. Die sind froh wenn die Kiddies weg sind und sich anderweitig beschäftigen. 


Damit ihr nichts falsch macht, würde ich zu einem Rechtsanwalt gehen. Ihr solltet euch klar sein, was ihr wollt. Euer Fahrzeug zukünftig schützen oder den alten Schaden bei den Eltern anmelden. Oder beides?

 

Gruß

 

 




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