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Forum: TÜV, Recht und Versicherungen

Thema: Autounfall was tun?
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Nachricht TomJones (123)

22.10.2013 13:35:

Hallo,

habe eine Checkliste gefunden 

http://www.cosmosdirekt.de/services/schadenservice/kfzschaden/autounfall-was-tun/

 

wo steht: 

Wenn Sie Unfallverursacher sind

Sollten Sie die Schuld an einem Autounfall tragen, informieren Sie umgehend Ihre Versicherung. Sie kümmert sich dann um das weitere Vorgehen. Vermeiden Sie Schuldeingeständnisse am Unfallort.

Also soll ich auch wenn ich der Unfallversicherer darf ich die  Schuldeingeständnisse am Unfallort verweigern?

Auch wenn die Polizei da ist?

 

LG


Nachricht Maddin (124)

23.10.2013 07:49 Zitieren

Hallo.

ich empfehle Dir folgendes:

 

Immer die Polizei holen, auch wenn man selber Unfallverursacher ist.

Die Polizei stellt unter anderem fest, ob Dein Unfallgegener z.B. überhaupt einen Führerschein hat, gegebenfalls nicht unter Alkohol/Drogen steht, das Auto ordnungsgemäß angemeldet ist, in einem betriebssicherem Zustand, nicht geklaut, etc... Die Kosten der Polizei trägst zwar Du, aber es gibt Dir Sicherheiten.

Die Polizei befragt Euch, erfasst den Sachverhalt und gibt eine eigene rechtliche Einschätzung ab. In dem Fall stehst Du in Spalte 1 des Unfallbogens der Polizei. Dieses bedeutet jedoch nicht, dass Du Schuldeingeständnis abgibst, da Du schließlich nichts unterschreibst. Solltest Du, z.B. wegen unklarer Verkehrslage, nicht damit zufrieden sein, kannst Du hinterher zusammen mit Deiner Versicherung bzw Rechtsanwalt den Rechtsweg beschreiten.

Falls keine Polizei geholt wird, gibt es diese privaten Unfallbögen. Auf denen unterschreibst Du, dass Du der Unfallverursacher warst. Dieses würde ich persönlich aus vorgenannten Gründen niemals tun.

 

Solltest Du Unfallopfer sein, auch immer die Polizei (aus vorgenannten Gründen) holen. Auch wenn nur die hintere Stoßstange eingedrückt ist. Manche Polizisten maulen zwar, aber das würde ich einfach überhören. Ist nunmal ihr Job, Unfälle aufzunehmen.

Hast Du einen amtlichen Unfallbogen in der Hand, ist es für Dich zudem leichter, Deine Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung durchzusetzen.



Zuletzt editiert am 23.10.2013 07:50
23.10.2013 08:59 Zitieren

Also ich weiß aus eigenen Erfahrung (27.09.13) das man bei den unfallträchtigsten keine angaben machen muss aber bei der Polizei die einen wenn es noch geht ( ich lag leider im Krankenwagen) so oder so alleine fragen schon sagen kann was los ist.... Ich wurde im Krankenwagen gefragt... Weil es gibt ja auch Sachen wo man trotz das man aufgefahren ist keine oder eine teil Schuld hat! 


..:Jage nichts was du nicht fangen kannst:..


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