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Kurzzeitkennzeichen - Richtig und günstig einsetzen


Kurzzeitkennzeichen - Richtig und günstig einsetzen

22.04.2021 15:30 von Nachricht MotorScene (40)
Für Autofahrer gibt es immer wieder Situationen, in denen sich der Rückgriff auf ein Kurzzeitkennzeichen lohnt. Wer bislang keine Erfahrung mit dieser Form der Zulassung gemacht hat, stößt jedoch zunächst auf viele Fragen. Die wichtigsten Punkte, die es zu klären gilt, wollen wir hier in diesem Artikel unter die Lupe nehmen.

Wann kommt das Kurzzeitkennzeichen zum Einsatz

Es gibt unterschiedliche Konstellationen, in denen der Rückgriff auf ein Kurzzeitkennzeichen sehr sinnvoll erscheint. Ganz besonders gilt dies für mögliche Überführungsfahrten. Wer heute auf der Suche nach einem geeigneten Wagen ist, sucht diesen nicht zwingend im näheren geographischen Umfeld. Besonders das Preisgefälle, dass allein innerhalb Deutschlands beobachtet werden kann, rechtfertigt in vielen Fällen eine etwas weitere Fahrt.

Das Kurzzeitkennzeichen stellt sicher, dass der aktuelle Standort des Wagens nicht zwei Mal binnen kurzer Zeit aufgesucht werden muss. Stattdessen bietet sich mit der kurzzeitigen Zulassung die Möglichkeit, den Wagen persönlich bis zu seinem neuen Bestimmungsort zu fahren. Dort kann dann die reguläre Zulassung bei der örtlichen Behörde vorgenommen werden. In anderen Fällen ist es eine Probefahrt, zu deren Zweck das Kurzzeitkennzeichen in den Blick rückt. Die Kosten für das Kennzeichen schwanken leicht und bewegen sich in einem Bereich zwischen 30 und 70 Euro.

Das wichtige Erkennungsmerkmal des Kurzzeitkennzeichens ist der gelbe Streifen am rechten Rand. Darüber hinaus lassen sich Informationen aus den ersten beiden Ziffern gewinnen, die auf dem Schild zu finden sind - die 03 oder die 04. Sie geben Aufschluss darüber, ob für das jeweilige Fahrzeug eine gültige HU vorliegt.

Das braucht es für die Anmeldung

Doch was ist wirklich notwendig, damit die Beantragung des Kurzzeitkennzeichens auf dem Amt klappt? Einerseits ist die EVB Nummer Kurzzeitkennzeichen, die über den Versicherer bezogen werden kann. Darüber hinaus bieten Dienstleister im Internet bequem die Möglichkeit, die EVB Nummer Kurzzeitkennzeichen binnen kurzer Zeit zu beantragen. Sie ist als Versicherungsbestätigung zu verstehen, die mindestens über den Zeitraum der Zulassung gültig sein muss. Damit ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Zulassung bereits geschafft.

Darüber hinaus sind noch weitere Unterlagen wichtig, damit die Anmeldung vollzogen werden kann. Zum einen verlangen die Beamten einen Personalausweis oder Reisepass, häufig noch in Kombination mit einer entsprechenden Meldebescheinigung. Des Weiteren ist es wichtig, sich um eine gültige HU zu bemühen und den Nachweis mitzubringen. Diese wird seit einer Gesetzesänderung aus dem Jahr 2015 zusätzlich abgefragt. Hinzu kommen, wie auch bei einer normalen Anmeldung, die beiden Teile der Zulassungsbescheinigung.

Die Gültigkeit des Kurzzeitkennzeichens

Obwohl das Kurzzeitkennzeichen im Volksmund gerne als das 5-Tage-Kennzeichen bezeichnet wird, hat es in der Praxis flexible Laufzeiten. Die Zulassungen beginnen schon mit einer Gültigkeit von nur einem Tag. Ist etwas mehr Zeit notwendig, um die Überführung des Fahrzeugs einrichten zu können, lassen sich auch drei oder maximal fünf Tage auswählen.

Sollte es selbst nach diesen fünf Tagen nicht möglich sein, die Überführung des Autos abzuschließen, ist eine erneute Anmeldung erforderlich. Andernfalls ist dieser Umstand gleichbedeutend mit einer Überführung völlig ohne Zulassung.

Weniger Spielraum bietet sich bei der Versicherung des Kurzzeitkennzeichens. Dies hat damit zu tun, dass diese Kennzeichen per se haftpflichtversichert sind. Darüber hinaus bietet sich nicht die Möglichkeit, in einen Kasko-Schutz zu investieren.

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